VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch).

 

 

Die Anlässe zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind sehr vielfältig, zum Beispiel bei Kauf oder Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Vormundschaften, Beleihungen oder Versicherungen. Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

 

Wie ist der Ablauf?

1.

Vorbesprechung und Terminvereinbarung

In einem Telefonat beantworte ich Ihnen Ihre Fragen, wir definieren die konkrete Aufgabenstellung, klären welche erforderlichen Unterlagen benötigt werden, welche Kosten anfallen und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung der Immobilie.

 

2.

Vor-Ort-Besichtigung

Gemeinsamer Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der zu bewertenden Immobilie. Hierbei können Sie mir, falls noch nicht zugesandt, die erforderlichen Unterlagen übergeben.

 

3.

Gutachtenerstellung

Falls erforderlich, hole ich Informationen bei Behörden und Verwaltungen ein. Nach der Zusammenstellung und Überprüfung der gesammelten Daten, erstelle ich das Gutachten (Dauer je nach Umfang ca. 10 -20 Werktage). Anschließend erfolgt die Zustellung oder Übergabe des Gutachtens mit den Originalunterlagen und der Rechnung.

 


Kosten Verkehrswertgutachten

Das Honorar des gerichtlich bestellten Sachverständigen wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bestimmt.

 

Die Kosten eines Privatgutachtens für außergerichtliche Auftraggeber sind grundsätzlich vertraglich frei verhandelbar. Ich orientiere mich in der Regel an den Honorarrichtlinien des B.V.S. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) siehe nachfolgende Tabelle.

 

Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Martin Konzack

Sachverständiger für Immobilienbewertung

 Ritterstraße 51 / 21335 Lüneburg

Tel. :  04131 - 7 06 32 83

Fax :  04131 - 2 19 52 92

Mobil : 0170 - 8 60 53 10

E-Mail : info@mk-immowert.de