Die Feststellung des Marktwertes beruht nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß Baugesetzbuch BauGB (§194) sondern stellt eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV 2021 (Immobilien-Wertermittlungsverordnung) dar. Die Dokumentation insbesondere des Immobilienumfeldes ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten eingeschränkt.
Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertermittlung verzichtet, sie enthält aber die wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen. Die Marktwerteinschätzung umfasst etwa 5-10 Seiten und dient der Vorlage bei Banken und Versicherungen. Außerdem eignet sie sich zur Kaufpreisfindung oder für außergerichtliche Auseinandersetzungen (z.B. bei Scheidungen oder Erbfällen).
1.
Vorbesprechung und Terminvereinbarung
In einem Telefonat beantworte ich Ihnen Ihre Fragen, wir definieren die konkrete Aufgabenstellung, klären welche erforderlichen Unterlagen benötigt werden, welche Kosten anfallen und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung der Immobilie.
2.
Vor-Ort-Besichtigung
Gemeinsamer Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der zu bewertenden Immobilie. Hierbei können Sie mir, falls noch nicht zugesandt, die erforderlichen Unterlagen übergeben.
3.
Gutachtenerstellung
Falls erforderlich, hole ich Informationen bei Behörden und Verwaltungen ein. Nach der Zusammenstellung und Überprüfung der gesammelten Daten, erstelle ich die Auswertung (Dauer ca. 7 Werktage). Anschließend erfolgt die Zustellung oder Übergabe der schriftlichen Ausführung mit den Originalunterlagen und der Rechnung.
Die Kosten einer schriftlichen, vereinfachten und verkürzten Marktwerteinschätzung sind natürlich niedriger als die eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens, aber auch abhängig vom Aufwand, von der Lage und der Art der Immobilie. Einen ersten Überblick finden Sie im Menüpunkt Honorar.
Fragen Sie mich! Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.